Umschulungen nach AZAV

Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.


Wenn Sie ab dem 1.8.2016 mit einer Umschulung beginnen, können Sie Weiterbildungsprämien erhalten. Die Prämien werden für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen gezahlt:

  • Die Prämie für das Bestehen der Zwischenprüfung beträgt 1.000,- Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist. In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. im Bereich der industriellen Metall- und Elektroberufe) gilt für die Prämienzahlung der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung.
  • Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500,- Euro.
  • Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- und Abschlussprüfung vorlegen (z.B. durch Vorlage einer Zeugniskopie).

Wir bieten folgende Umschulungen an:

Zertifizierung: AZAV-Zulassung für Umschulungen

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